Zum 1. Januar 2017 wurden die Zusatzregeln wieder geändert. Wo sich die Regierung zuvor auf Hybrid-Autos konzentriert hat, indem sie den Vorteil hinzufügte, sind sie pro 2017 deutlich weniger interessant geworden. Nur voll elektrisch betriebene Autos genießen einen weiteren Vorteil bei 4% Zusatzquote. Für alle anderen Autos Geld eine Zusatzquote von 22 Prozent. Das vereinfacht die Zusatzquote.

(Kfz-Steuern ab 2017)

Kfz-Steuer Zukunft

Quelle: fleetwise.nl

Am Ende wird es 2019 noch zwei Zusatzkategorien geben. Für alle Fahrzeuge (elektrik-/nicht-elektrisch) mit einem Erwerbwert von mindestens 50000,-entspricht ein Prozentsatz von 22%. Für voll elektrisch angetriebene Fahrzeuge mit einem Steuerwert von unter 50000,-gilt ein Zusatzsatz von 4%.