Zum 1. Januar 2017 wurden die Kfz-Steuern in einigen Punkten geändert. Eine der Änderungen ist eine Senkung der Gesamtanadditionsrate von 25 auf 22 Prozent. Allerdings bleiben Autos mit einem Date First Ascription (DET) vor 2017 in der Kategorie 25 Prozent.

Die Business Drivers Association (VZR) findet diese Steuerdiskriminierung. Der VZR hat deshalb ein Verfahren mit größter Dringlichkeit eingeleitet. Aus der Datenbank der VZR-Mitglieder wurden vier VZR-Mitglieder gebeten, sich an diesem Verfahren zu beteiligen. Ziel dieses Verfahrens ist es, vom Steuergericht ein Urteil darüber zu erhalten, ob diese Differenz zusätzlich zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Gleichfällen führt oder in anderer Weise gegen das Gesetz verstößt oder Verträge.
In dem Verfahren werden sowohl Fahrgast als auch Lieferwagen sowie etwas ältere und neuere Autos mitgenommen.

State of Play

Die Einwände in diesen vier Situationen liegen nun beim Finanzamt. Im Laufe des März oder April wird voraussichtlich eine Klage beim Gerichtshof in Den Haag eingereicht.

Müssen Sie Einspruch einlegen?

Mit einer neuen rechtlichen Möglichkeit von "Voranfragen" an den Hohen Rat hofft der VZR, in diesem Jahr in einer Reihe von repräsentativen Fällen eine gerichtliche Entscheidung über dieses Tariefsverschil zu erhalten. Andere Autofahrer, die mit einer ähnlichen Situation zu tun haben, können dann in ihrer im Frühjahr 2018 eingereichten Umsatzerlösenkung das Ergebnis dieses Verfahrens verarbeiten.

 

Quelle: www.autoenfiscus.nl