Sehr geehrter Mitarbeiter,

Es wird Ihnen nicht entgangen sein: Auch Fleetaccess B.V. hat mit rückläufigen Aktivitäten und Aufträgen zu kämpfen. Gegenwärtig ist der Auftragseingang um etwa 30-40 % zurückgegangen. Dies hat verschiedene Ursachen, einschließlich einer vorübergehenden Schließung von RDW.
Die RDW ist jetzt wieder offen, hat aber einen Rückstand, was bedeutet, dass wir jetzt im Rückstand sind. Genau wie andere Unternehmen spüren auch wir jetzt die negativen Folgen der Krise, in der sich die gesamten Niederlande befinden. Glücklicherweise ist Fleetaccess im Gegensatz zu anderen Branchen immer noch in der Lage, sich mit Arbeit zu versorgen.

Zusätzlich zu den negativen Folgen für alle im Finanzbereich haben wir auch ein Anliegen, alle gesund zu erhalten. Auch hier stellen wir uns gemeinsam den notwendigen Herausforderungen.

Die Regierung hat nun eine Reihe von Programmen für Unternehmer und Unternehmen aufgelegt, um es Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu ermöglichen, sich in dieser Zeit finanziell über Wasser zu halten. Eines dieser Programme ist die befristete Notfallmaßnahme zur Überbrückung der Arbeit für die Erhaltung der Arbeit, das NOW (Temporary Emergency Measure Bridging Work for the Preservation of Work). Arbeitgeber, die mit einem erwarteten Umsatzverlust von mindestens zwanzig Prozent rechnen müssen, können beim UWV - bezogen auf den tatsächlichen Umsatzverlust - für einen Zeitraum von drei Monaten einen Zuschuss zu den Lohnkosten in Höhe von maximal neunzig Prozent der Lohnsumme beantragen.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen und Prognosen für die kommenden Monate wird Fleetaccess auch von dieser Regelung, dem NOW, Gebrauch machen. Fleetaccess wird von dieser Regelung nicht in vollem Umfang Gebrauch machen, da der Umsatz nicht 0% beträgt. Inwieweit dies für die nächsten 3 Monate zumutbar ist, wird im Verhältnis dazu geprüft.

Was bedeutet das für Sie? Wir werden es weiter unten Punkt für Punkt erklären.

  • Mit diesem Antrag verpflichtet sich Fleetaccess im Voraus zu der Verpflichtung, während des Zeitraums, für den die Entschädigung gezahlt wird, keine betriebsbedingte Kündigung für unsere Mitarbeiter zu beantragen;
  • Das Gehalt wird in voller Höhe ausgezahlt, auch wenn Sie einen flexiblen Arbeitsvertrag haben;
  • Ihre Arbeit wird in Absprache mit Ihnen festgelegt. In Absprache und so weit wie möglich werden wir auch prüfen, welche Arbeit zu Hause geleistet werden kann;
  • Von aufgelaufenen WW-Rechten wird kein Gebrauch gemacht;
  • Im Rahmen des gemeinsamen Arbeitsvertrages stehen Sie jederzeit für die Ausführung von Arbeiten zur Verfügung;
  • Wenn Sie vor Ort zur Arbeit gehen, müssen die notwendigen Schutzmaßnahmen, die von der Regierung und dem RIVM mitgeteilt werden, ergriffen werden. Fleetaccess wird dies immer erleichtern;
  • Wenn Sie nicht zur Arbeit einberufen werden, erwarten wir, dass Sie sich an die Vorschriften und Empfehlungen der Regierung und des RIVM halten;
  • Sie können von der UWV eine persönliche Nachricht über diese Vereinbarung erhalten. Wenn ja, werden wir zu gegebener Zeit auf Sie zurückkommen.

Leider kann uns niemand sagen, wie lange diese ärgerliche Situation noch andauern wird. Wenn Sie weitere Fragen zu dieser Ankündigung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder das Management.

Lassen Sie uns in Solidarität, gutem Willen und gesundem Menschenverstand zusammenarbeiten, um diese Krise zu bewältigen.

Helfen Sie sich gegenseitig und bleiben Sie gesund!

Fleetaccess B.V.

Pieter Hecht
Marin Hecht