Wer einen geleasten Firmenwagen privat fährt und mehr als 500 Kilometer im Jahr zurücklegt, zahlt eine zusätzliche steuerpflichtige Leistung. Um das Fahren von Elektroautos zu fördern, erhebt die Regierung auf Elektroautos weniger zusätzliche Steuern als auf Benzin- oder Dieselfahrzeuge. Während man für ein Benzin- oder Dieselfahrzeug im Jahr 2022 einen zusätzlichen Steuersatz von 22 % zahlt, beträgt der zusätzliche Steuersatz für Elektroautos in diesem Jahr nur 16 %. Das macht die Entscheidung für ein Elektro-Leasingfahrzeug zu einer guten Wahl für Umwelt und Geldbeutel.

Was ist eine zusätzliche Steuer?

Wenn Sie privat mit einem geleasten Firmenwagen fahren, betrachtet die Regierung dies als zusätzlichen Sachlohn. Sie zahlen Lohnsteuer, also auch für Ihr Leasingfahrzeug. Der Betrag, den die Regierung als zusätzlichen Lohn ansieht, hängt vom Wert des Fahrzeugs und dem Kraftstoff ab, mit dem es betrieben wird. Angenommen, Sie fahren ein Auto im Wert von 30.000 €, das mit Benzin betrieben wird. Ihr zusätzlicher Steuersatz beträgt dann 22 %, und der Betrag, der über ein ganzes Jahr zu Ihrem Lohn hinzukommt, beträgt 22 % von 30.000 €: 0,22 x 30.000 € = 6.600 €. Es kommen also zusätzliche 550 € pro Monat hinzu, auf die Lohnsteuer gezahlt werden muss. Angenommen, Sie müssen 42 % Steuern darauf zahlen, dann betragen die monatlichen Nettokosten für dieses Auto 0,42 x 550 € = 231 €.

Zusätzlicher Steuersatz für Elektroautos

Der zusätzliche Steuersatz von 16 % für Elektroautos gilt nur für Elektroautos, die 0 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und einen Listenwert von bis zu 35.000 Euro haben. Haben Sie ein teureres Auto? Dann zahlen Sie den vollen zusätzlichen Steuersatz von 22 % auf den Teil über 35.000 €.

Der ab 2022 geltende ermäßigte Steuersatz für Elektroautos ist fünf Jahre lang gültig. Nach fünf Jahren wird der Zuschlag für das Fahrzeug nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Regeln neu berechnet.

Vermeiden Sie zusätzliche Steuern?

Wird ein geleaster Firmenwagen weniger als 500 Kilometer pro Jahr privat genutzt, muss keine zusätzliche steuerpflichtige Leistung gezahlt werden. Aber wie weisen Sie dem Finanzamt nach, dass Sie weniger als 500 Kilometer für den privaten Gebrauch gefahren sind? Hierfür benötigen Sie Ritregistratie benötigt. Fleetassist kann Ihnen dabei helfen, die Fahrtenaufzeichnung in allen Firmenwagen zu installieren. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Dann rufen Sie noch heute an Kontakt wenden Sie sich an Fleetassist und wir informieren Sie gerne über alle Vorteile unseres Fahrtenschreibersystems.